AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltungsbereich
(1) Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. DENGEL IT-Solutions erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme einer Lieferung oder von Dienstleistungen der Fa. DENGEL IT-Solutions, sowie deren Kooperationspartner, gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegen Bestätigungen des Vertragspartners, im folgenden Besteller oder Kunde genannt, unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Geschäftsbedingungen des Kunden sowie etwaige Einkaufsbedingungen werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch Lieferung Vertragsinhalt.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie DENGEL IT-Solutions schriftlich bestätigt.

§ 2. Angebot und Vertragsabschluß
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche, fernmündliche und telegrafische Preis- und Lieferzusagen sowie sonstige Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Fa. DENGEL IT-Solutions schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Sollte der Besteller mit dem Inhalt der Lieferung in irgendeiner Weise nicht einverstanden sein, oder auf einem Irrtum beruhen, so hat der Besteller dies sofort schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt die schriftliche Anzeige, dann gilt die Lieferung als inhaltlich gebilligt und damit als Vertragsgrundlage.
(2) Wird die Annahme des Auftrages nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang abgelehnt, so gilt die Bestätigung als erteilt. An allen zum Angebot gehörenden Unterlagen behält sich DENGEL IT-Solutions Eigentums- und Urheberrechte vor.
(3) Die Überlassung von Software und/oder Handbüchern sind keine Bestätigung.
(4) Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist unter Kaufleuten nicht möglich.

§ 3 Lieferung und Leistungsumfang
(1) Der Besteller hat die Hardware/Software/Dienstleistungen unverzüglich nach Übernahme durch Unterzeichnung einer Übergabeerklärung abzunehmen. Erfolgt keine Übergabeerklärung durch den Besteller, so gilt sie vier Wochen nach tatsächlicher Übergabe als abgenommen. Eine Unterweisung in Standard- oder individuell erstellte Software und Hardware durch DENGEL IT-Solutions erfolgt nur gegen Vergütung; das gleiche gilt bei Systemänderungen.
(2) In Systemanalysen, Expertisen und Dokumentationen enthaltene Leistungsangaben stellen nur Beschreibungen dar und sind keinesfalls Zusicherungen von Eigenschaften. Hierzu bedarf es einer ausdrücklichen und gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) DENGEL IT-Solutions ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer und Kooperationspartner einzuschalten.
(4) Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als selbständige Lieferung.
(5) Software wird grundsätzlich nicht als Quellcode geliefert.
(6) Aufträge nach Bestellerangaben und -unterlagen werden im Hinblick auf etwaige Schutz-rechte Dritter auf Gefahr des Bestellers ausgeführt.
(7) DENGEL IT-Solutions ist nicht in jedem Fall verpflichtet, die aktuelle bzw. neueste Programm- bzw. Produktversion zu liefern, wenn der gewünschte Zweck annähernd auch mit einer Vorgängerversion erreicht werden kann.

§ 4 Installation von Hard- und Software
(1) Die Installation von Geräten sowie die Unterweisung von Bedienungspersonal durch DENGEL IT-Solutions erfolgt zu Lasten des Bestellers. Die Kosten der Dienstleistungen berechnen wir gemäß unserer Preisliste nach Aufwand oder gegen Pauschale.
(2) Die geleisteten Stunden werden in einer Stundenliste festgehalten und vom Kunden bestätigt. Jede angefangene halbe Stunde wird dabei voll berechnet.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder -fristen sind stets unverbindlich.
(2) Verlangt der Besteller nach Erhalt der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt die Lieferzeit erst mit der schriftlichen Bestätigung .
(3) Bei Nichteinhaltung von Lieferterminen hat der Besteller keinen Anspruch auf Schadensersatz, auf Vornahme eines Deckungskaufes oder Rücktritt vom Vertrag,

§ 6 Gefahrübergang
(1) Der Versand der Ware geschieht auf Rechnung und Gefahr des Verkäufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager der Fa. DENGEL IT-Solutions verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Fa. DENGEL IT-Solutions unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Für Transportschwierigkeiten aller Art trägt die Fa . DENGEL IT-Solutions keine Verantwortung.

§ 7 Gewährleistung
(1) Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln. Gleiches gilt für Minder- oder Falschlieferungen. Für alle Beanstandungen und Mängelrügen bedarf es der Schriftform.
(1) Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist bei gebrauchten Gegenständen und wenn der Kunde Unternehmer ist, ein Jahr, im übrigen zwei Jahre. Hiervon unberührt bleiben weitergehende oder auch verkürzte Garantieversprechen der Hersteller.
(2) Der Kunde kann bei einer mangelhaften Sache zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). DENGEL IT-Solutions kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann DENGEL IT-Solutions wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert DENGEL IT-Solutions zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
(3) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
(4) Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Kunde unserer Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt.
(5) Bei Software und Datenträgern sowie bei Büchern/Manuals erfolgt prinzipiell kein Umtausch und keine Rücknahme.
(6) Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Unternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist DENGEL IT-Solutions von der Mängelhaftung befreit. Dem Kunden ist bekannt, daß DENGEL IT-Solutions eine externe Datensicherung vor Arbeitsaufnahme voraussetzt.
(7) Rücksendungen werden generell nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert sind. Die Versandkosten werden dem Kunden rückerstattet, falls es sich um eine berechtigte Reklamation innerhalb der Gewährleistungsfrist oder ein ordnungsgemäßes Widerrufsrecht handelt.
(8) Durch Reparatur oder Modifikation der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch unterbrochen. Eine Instandsetzung erfolgt stets ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt.
(9) Bei Installation von Updates zu vorhandener Software übernimmt DENGEL IT-Solutions lediglich Gewähr für die korrekte Installation, nicht für die Mangelfreiheit der aufgespielten Software.
(10) Bei Fremdsoftware (nicht von DENGEL IT-Solutions erstellte Software) tritt DENGEL IT-Solutions alle Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche an den Kunden (Lizenznehmer) ab.

§ 8 Einkaufsbedingungen
(1) Für Rechte und Ansprüche des Käufers gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für den Unternehmerrückgriff nach §478 BGB. Einer Einschränkung des Paragraphen wird somit widersprochen.
(2) Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Bestellung der Fa. DENGEL IT-Solutions durch eine Auftragsbestätigung des Lieferanten bestätigt wird.

§ 9 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der Fa. DENGEL IT-Solutions. Im Falle von Verzug und Unmöglichkeit beschränkt sich der Anspruch auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schadens. Eine Abtretung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
(2) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt!
(3) Für eine Datensicherung der vom Kunden gespeicherten Daten und Informationen ist der Kunde verantwortlich, eine Sicherung (Backup) seitens DENGEL IT-Solutions erfolgt nicht. Eine Haftung im Falle des Datenverlusts ist somit ausgeschlossen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie aller sonstigen Forderungen gegen den Kunden, unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Waren mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren und ausreichend zu versichern.

§ 11 Preise, Zahlung und Fälligkeit
(1) Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, netto in EUR ohne MwSt. ab Lager Rötsweiler-Nockenthal.
(2) Es gilt die im Auftrag vereinbarte Zahlungsbedingung.
(3) DENGEL IT-Solutions ist berechtigt, gegen anders lautende Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist DENGEL IT-Solutions berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn DENGEL IT-Solutions über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und auf einem Konto der Fa. DENGEL IT-Solutions gutgeschrieben ist.
(5) Gerät der Kunde in Verzug, so ist DENGEL IT-Solutions berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen und ggf. weitere Leistungen sofort einzustellen.
(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängel-rügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
(7) DENGEL IT-Solutions ist berechtigt, bei Teillieferungen Abschlagsrechnungen zu erheben. Diese können auch monatlich erhoben werden, wenn sich Aufträge über mehrere Monate erstrecken.

§ 12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. DENGEL IT-Solutions und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei ausländischen Kunden gilt ergänzend deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist D-55767 Rötsweiler-Nockenthal.
(3) Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, ist Saarbrücken ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl auch am Geschäftsort des Kunden zu klagen.
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: 01.01.2002


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